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Schwarzwildmanagement

WildschweinGregorSchlaegerDie Forderungen des ÖJV-NB e. V. für ein zukünftiges Schwarzwildmanagement im Überblick:
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Abschuss von Rabenvögeln

Die flächendeckende Einstellung der Jagd auf Rabenvögel wird von dem ÖJV NB befürwortet. Gleichzeitig wird eine durch das Landeskabinett getroffene Ausnahmeregelung zum Töten von Rabenvögeln bei örtlich auftretenden, erheblichen Schäden nur dann befürwortet, wenn alle anderen möglichen Abwehrmaßnahmen erfolglos blieben und der Abschuss eine wirkungsvolle Begrenzung der Schadenssituation garantiert.

 

Der ÖJV NB fordert, die Zuständigkeit zur Freigabe des Abschusses von Rabenvögeln beim Auftreten erheblicher Schäden auf die Bezirksregierungen als oberste Naturschutzbehörde zu übertragen.

 

Rebhuhn

hwg00019-rebhuhnDie jetzige Jagdzeit für Rebhühner vom 16. September bis 30. November entspricht nicht mehr dem Prinzip einer nachhaltigen Nutzung.
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Blesshuhn

Blesshuhn-Ufer-1Gemäß §2 Abs. 1 BjagdG unterliegt die Blessralle dem Jagdrecht mit einer Jagdzeit vom 11. September bis zum 20. Februar. Der ÖJV-NB beantragt die Aufhebung der Jagdzeit.
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Elster

elsterDie Elster ist seit 2001 in Niedersachsen wieder jagdbar. Seitdem ist ein deutlicher Einbruch der Bestände außerhalb befriedeter Bezirke zu beobachten.
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Ringeltaube

hwg00111-ringeltaubeDer ÖJV-NB hält die alte Jagdzeit der Ringeltaube vom 1. November bis zum 20. Februar für angemessen, da durch die neuen Jagdzeiten in erheblichem Umfang Elterntiere erlegt werden, die an der Aufzucht von Jungtieren beteiligt sind.
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Nilgans

hwg001074-NilgansBei der Änderung der NJagdzeitVO wurde die Nilgans hinzugefügt mit der Begründung, diese Art gehöre nicht zur heimischen Fauna und wirke sich negativ auf die heimischen Lebensgemeinschaften aus. Der ÖJV widerspricht dieser Auffassung.
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Hermelin

hermelinDas Hermelin ist aus der Liste der in Niedersachsen jagdbaren Tiere zu streichen, da weder ein ökologischer noch wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen wurde. Eine sinnvolle Verwertung ist nicht erkennbar, somit verstößt eine Tötung gegen den §17 des Tierschutzgesetzes.
 

Fuchs

der_fuchs_ist_wachDer ÖJV-NB lehnt die Bejagung des Fuchses in den Sommermonaten ab. Ohne eine Verwertung des Balges sehen wir bei dem derzeitigen Tierseuchenstatus des Landes Niedersachsen keine Rechtfertigung für eine Bejagung. Eine Fuchsbejagung ersetzt nicht die Sicherung von Lebensräumen.
 

Dachs

DachsEine natürliche Erholung der Dachsbesätze rechtfertigt keinesfalls eine Ausweitung der Bejagung, da eine sinnvolle Verwertung meistens nicht erfolgt und somit bei Hinzuziehung des §17 Tierschutzgesetz sich eine Tötung verbieten sollte.
 

Muffelwild

IMG_0218Das Muffelwild wurde bereits vor mehr als 70 Jahren als Jagdwild in Deutschland eingebürgert. Hier fand es weder den adäquaten Lebensraum noch das erforderliche mediterrane Klima.
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Wildgänse

wildgaense_niederrhein_400qDas Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat vor der Novellierung der NJagdzeitVO keine differenzierte Analyse der möglichen Auswirkungen der Gänsebejagung auf den ländlichen Raum durchgeführt.
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Blessgans

blessgansflug53Der ÖJV-NB befürwortet eine nachhaltige Nutzung unserer Wildtiere. Es muss aber gewährleistet sein, dass durch die Bejagung keine Beeinträchtigung der biologischen Fitness des Bestandes hervorgerufen wird.
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Ringelgans

RingelgansIn den 50er Jahren waren Ringel- und Nonnengänse vom Aussterben bedroht. Ein wesentlicher Grund für diese Situation war eine intensive Bejagung entlang ihres gesamten Zugweges.

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Kirrungen

Kirrung2„Kirrungen“ tragen in erheblichem Masse zur Mast unserer Schwarzwildbestände bei. Im Gegensatz zur Durchführung von effektiven Bewegungsjagden sind Ansitzjagden an „Kirrungen“ nicht in der Lage unsere Schalenwildbestände in vertretbaren Grenzen zu halten. Der ÖJV-NB e. V. lehnt aus diesem Grund jede Form der Kirrung und Fütterung ab.

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Bewegungsjagd

StreckecemmertSchwerwiegende Schäden in der Land- und Forstwirtschaft werden vor allem durch unsere Schalenwildarten hervorgerufen. Für die Begrenzung der Schalenwildbestände ist die Durchführung von effektiven Bewegungsjagden entscheidend.
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