Kurzinformation zum Jagd-Rechtsschutz Gruppenvertrag des Bundes-ÖJV

Seit dem 01.01.2017 besteht für die Mitglieder der ÖJV-Landesgruppe eine Rechtsschutzversicherung für die jagdlichen Belange. Der Jahresbeitrag von 3,50 € ist durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Juristische Personen und Personen, die der Weitergabe ihrer Daten an die Versicherung widersprochen haben, sind nicht versichert.

 

Versicherungsschutz besteht für:

 

Schadenersatz-Rechtsschutz

z.B. für die Durchsetzung von Forderungen auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Sachbeschädigung durch einen Jagdunfall oder z.B. für die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Wildschäden.

 

Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht

z.B. für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag einer Waffe oder anderem Jagdbedarf.

 

Sozial-Rechtsschutz

z.B. für Auseinandersetzung mit der Sozial- oder Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung, etwa bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach einem Jagdunfall.

 

Verwaltungsrechtsschutz

z.B. für Streitigkeiten mit Behörden bei dem Entzug oder der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins.

 

Straf-Rechtsschutz und Erweiterter Straf-Rechtsschutz

z.B. für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Straftat begangen zu haben, etwa durch Körperverletzung oder durch unerlaubten Waffenbesitz.

 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

z.B. für die Verteidigung zum Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, indem eine Waffe nicht Ordnungsgemäß befördert wurde und deshalb ein Bußgeld fällig wird. Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, auch für Neumitglieder. Die Selbstbeteiligung beträgt 150€ je Schadensfall.

 

Subsidaritätsklausel

Soweit für einen Rechtsschutzfall aus diesem Vertrag und gleichzeitig aus einem weiteren Rechtsschutz-Versicherungsvertrag bei der ROLAND oder einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht, gehen die Leistungen aus dem anderen Rechtsschutzvertrag den Leistungen dieses Vertrages vor.

 

Telefonische Rechtsberatung (Jur-Line) ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft steht für die versicherten Rechtsbereiche eine Anwaltshotline zur Verfügung (Ruf-Nr.0221-8277-500).

 

 

Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern,
  • aus Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.

 

Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 100.000€.

Für Strafkaution werden zusätzlich darlehensweise bis zu 50.000€ bezahlt.

 

Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, beispielhafte Leistungsbeschreibung des Rechtsschutzvertrages dar. Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem Inhalt des Gruppenvertrages in Verbindung mit dem Versicherungsbedingungen.

 

 

Schadenmeldung Rechtsschutzversicherung
RolandRS_Schadenmeldung-2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 104.0 KB