Anmeldung Brauchbarkeitsprüfungen (BP) JJ 24/25
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alle Plätze für die Brauchbarkeitsprüfungen sind bereits belegt. Bei einer Anmeldung werden Sie in eine Warteliste aufgenommen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung unter dem Anmeldeformular!
Hinweise zu den Brauchbarkeitsprüfungen des ÖJV-NB
Anerkennung der Brauchbarkeitsprüfungen des ÖJV-NB:
Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung zur Stöber- und Nachsuchenprüfung von Jagdhunden des ÖJV-NB wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannt. Die vom Ministerium gesondert geforderte „Ordnung für Prüfer“ wurde abgelehnt. Der ÖJV-NB hat gegen diese Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen erhoben, um die Sachlage grundsätzlich juristisch klären zu lassen. Es ist möglich, dass es bei lokalen Unteren Jagdbehörden Probleme bei der Anerkennung Ihres Prüfungszeugnisses geben kann. In diesem Fall können wir Sie durch die Weitergabe von Informationen unterstützen. Sollte eine juristische Klärung notwendig werden, so müssen Sie diese eigenständig herbeiführen.
Unsere Prüfungszeugnisse werden bei der Beantragung der Brauchbarkeitspässe (sog. „Grüne Karte“) von den Landesjagdverbänden anderer Bundesländer anerkannt (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen).
Ablauf der Anmeldung:
Lesen Sie vor der Anmeldung die Prüfungsordnung genau und schätzen Sie für sich ein, ob ihr Hund die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen kann.
Zusätzliche Voraussetzung für die Nachsuchenprüfung:
Im vergangenen Jahr konnten leider sehr viele Gespanne die Nachsuchenprüfung nicht bestehen. Wir sind bestrebt nur noch Gespanne zur Prüfung zu zulassen, die eine realistische Chance auf Erfolg haben. Das sollte auch in Ihrem Sinne als Hundeführer sein. Um an der Nachsuchenprüfung teilnehmen zu können, schicken Sie bitte bis spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin eine Videoaufnahme einer Arbeit mit Ihrem Hund auf der Übungsfährte an uns. Damit können Sie gleichzeitig auch die Prüfungssituation – andere Personen folgen der Arbeit des Gespanns – üben.
Melden Sie Ihren Hund bitte nur für einen Termin an.
Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine E-Mail mit der Rückmeldung darüber, ob Sie einen Prüfungsplatz an Ihrem Wunschtermin bekommen haben, ob wir Ihnen einen Platz an einem anderen Termin anbieten können oder dass alle Prüfungsplätze belegt sind. Wenn wir Ihnen keinen Prüfungsplatz mehr anbieten können, nehmen wir Sie auf Wunsch in eine Warteliste auf.
Mit der Rückmeldung erhalten Sie die Aufforderung zur Überweisung des Nenngelds. Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht zurückerstattet. Wenn das Nenngeld bis zum Stichtag nicht eingegangen ist, wird der Prüfungsplatz weiter vergeben. Das Nenngeld beträgt 100 € Euro für die Stöberprüfung und 120 € Euro für die Nachsuchenprüfung.
Die Einladung zur Prüfung mit allen weiteren Informationen (Beginn, Treffpunkt etc.) erhalten Sie per E-Mail etwa 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.