Wölfe und Öko-Jäger - Erfahrungen des ÖJV im Wolfsmanagement Brandenburgs

Vortrag im Anschluss an die Mitgliederversammlung des ÖJV-NB am 29.06.2019 in Achim bei Bremen

 

Am 29.06.2019 hat der Ökologische Jagdverband Niedersachsen und Bremen e.V. (ÖJV-NB) im Anschluss an seine diesjährige Mitgliederversammlung in Achim bei Bremen zu einem öffentlichen Vortrag zum Wolfsmanagement in Brandenburg eingeladen. Neben Mitgliedern des ÖJV-NB waren einzelne Vertreter aus ehrenamtlichem und behördlichem Naturschutz sowie niedersächsische Wolfsberater einer Einladung gefolgt.

 

Als Referent zum Thema konnte Herr Eckhard Fuhr, Journalist, Autor und Jäger, gewonnen werden. Herr Fuhr ist stellvertretender Vorsitzender des ÖJV in Brandenburg und dortiger Leiter des Arbeitskreises Wolf. Er hat als Journalist viele Jahre bei der FAZ und der "Welt" gearbeitet und Bücher zu jagdlichen Themen veröffentlicht, unter anderem das im Goldmann-Verlag im Jahr 2014 erschienene Buch "Rückkehr der Wölfe". Er ist aktiver Jäger und mit seinen beiden Wachtelhunden jagdlich in den Berliner Forsten und in seiner hessischen Heimat unterwegs. 

 

Der ÖJV-NB wollte mit diesem Vortrag die Gelegenheit nutzen, bei dem auch in Niedersachsen „heiß diskutiertem Thema Wolf“ ein bisschen über den Tellerrand zu schauen, um zu sehen, wie in anderen Bundesländern Wege gefunden werden, um ein weitestgehend verträgliches Miteinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen.

 

Der Vortrag stand unter dem Thema  "Wölfe und Öko-Jäger - Erfahrungen des ÖJV im Wolfsmanagement Brandenburgs“.

 

Zu Beginn seines Vortrages ging Herr Fuhr zunächst auf die Rolle des ÖJV in Brandenburg beim Thema Wolf ein und zeigte auf, wie es dem dortigen Landesverband gelungen ist, durch eine sachorientierte und fachlich fundierte Arbeit in dem Konfliktfeld „Wolf, Naturnutzung und Naturschutz“ als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen zu werden.

 

Danach erfolgten Ausführungen und Erläuterungen zur Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und zu seiner Biologie. 

 

Zunächst ging der Referent darauf ein, warum der Wolf in unsere Landschaft zurückgekommen ist und wie sich dies mit einer oft getätigten Aussage verträgt, dass der Wolf nicht mehr in unsere Kulturlandschaft passe. Dabei zeigte Herr Fuhr auf, dass durch die deutlich überhöhten Schalenwildbestände in Deutschland der Wolf optimale Nahrungsbedingungen bei seiner natürlichen Rückkehr in Deutschland vorgefunden hat. Hierbei erläuterte der Vortragende den gesamten Spannungsboden der Art der landwirtschaftlichen Nutzung in Deutschland mit ihren hohen Nährstoffeinträgen, die mit eine wesentliche Voraussetzung für die historisch nie dagewesen Schalenwildbestände sind.

 

Auch auf die Frage, ob unsere heutige Kulturlandschaft, die vom Referenten aufgrund ihrer vielfältigen und intensiven Nutzung mit dem Begriff „Zivilisationslandschaft“ tituliert wurde, denn als Lebensraum für den Wolf geeignet ist, konnte er anhand zahlreicher Beispiele zeigen, dass der Wolf beim Verschwinden aus Mitteleuropa vor rund 200 Jahren seinerzeit aus einer vom Menschen sehr  intensiv genutzten Landschaft verdrängt und ausgerottet worden ist. Diese wurde in Form von Ackerbau und Viehzucht in der offenen Landschaft, sowie von Vieheintrieb, Holzeinschlag, Imkerei und Köhlerei in Wäldern vielfältig genutzt. Auch haben zu dieser Zeit im Vergleich zu heute wesentlich mehr Menschen in der Landschaft gearbeitet. Der Wolf findet also gerade heute in unserer Landschaft eine Ruhe in vielen Gebieten vor, die es so in früheren Zeit sicherlich nicht gegeben hat. 

 

In diesem Zusammenhang zeigte Herr Fuhr auch noch einmal deutlich auf, wie sich durch den Wandel der Landnutzung  und der damit einhergehenden Urbanisierung in der heutigen Zeit der Blick vieler Menschen auf den Wolf geändert hat. Von der Mehrzahl der Bevölkerung wird dieser aufgrund eines veränderten Verständnisses von Natur und zur Natur nicht mehr als Konkurrent angesehen, große Beutegreifer werden heutzutage akzeptiert, weil viele Menschen aufgrund eines fehlenden persönlichen Bezuges zur Landnutzung nicht mehr mit den Wolf in Kontakt kommen, wie dies bei unseren Vorfahren sicherlich der Fall war.

 

Anschließend ging der Referent intensiv auf die Frage und das Argument ein, ob es sinnvoll sei, das Vorkommen des Wolfes in Mitteleuropa durch eine Zonierung zu managen, also in einer Landschaft wolfsfreie Zonen und Wolfszonen zu definieren. Dabei konnte er aufzeigen, wo hierbei in unseren Landschaften aufgrund der geringen Größe von z.B. Nationalparken und Truppenübungsplätzen, die oftmals als potentielle Wolfszonen angesehen werden, die Grenzen eines derartigen Zonierungskonzeptes liegen, da der Wolf Territorien von 200 bis 300 km2 beansprucht.

 

Nachfolgend ging Herr Fuhr auf den Stand des Wolfsmonitorings im Bund und im Land Brandenburg ein und zeigte die Entwicklung des Wolfsbestandes in Deutschland sowie in Brandenburg auf, sowie die sich daraus ergebenden Abwanderungen des Wolfs aus Wolfsgebieten und die Zuwanderung von Wölfen in bisher wolfsfreie Gebiete. Hierbei wurde auch nachgewiesen, dass Wölfe aus Brandenburg nach Munster in Niedersachsen sowie bis nach Dänemark gewandert sind.

 

Im Frühjahr 2018 war in Brandenburg eine flächendeckende Besiedlung des Wolfes südlich von Berlin erkennbar, mit Ausbreitungstendenzen in den Norden des Landes, wobei lediglich der Nordosten in Brandenburg in der Region der Uckermark wohl wahrscheinlich bisher nicht vom Wolf besiedelt ist.  Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass derzeit rund 38 Wolfsfamilien in Brandenburg leben, der Wolf ist seit 2007 in Brandenburg territorial vorhanden.

 

In seinen weiteren Ausführungen ging der Vortragende auf die Verschiebung und Wanderung der Wölfe ein bzw. ging der Frage nach, warum Wolfsrudel  verschwinden bzw. Wolfsrudel auftauchen.

 

In diesem Zusammenhang erklärte er, welchen vielfältigen Gefährdungen Wölfe in unserer Landschaft ausgesetzt sind, die schließlich zum Verlust und Verschwinden von Rudeln  führen. Zunächst können Rudel verschwinden durch den Verlust der Elterntiere, weil diese z. B. im Straßenverkehr überfahren werden oder illegal geschossen werden. In diesem Kontext wurde vom Vortragenden aufgezeigt , dass Wolfswelpen einer Vielzahl von natürlichen Gefährdungen und Krankheiten wie Würmer, Räude, Staupe ausgesetzt sind, die diese erheblich dezimieren, so dass viele Welpen oftmals das erste Lebensjahr nicht überleben.

 

Weitere Verluste der Wolfspopulation drohen, wenn Jungwölfe aus ihrem bisherigen Rudel abwandern auf der Suche nach einem eigenem Territorium, da diese auch hierbei vielfältigen Gefahren ausgesetzt sind, die letztlich zum Verlust weiterer Wölfe führen. 

 

Hierbei ging Herr Fuhr auch intensiv auf das Sozialleben der Wölfe ein, welches innerhalb des Rudels sehr harmonisch und liebevoll ist, das aber beim Auftreten von fremden Wölfen im Territorium des Rudels von sehr aggressivem Verhalten der Rudelmitglieder gegenüber einem fremden Wolf bestimmt ist, dass letztlich auch zum Tode des Wolfes führen kann, der auf der Suche nach einem neuen Territorium ist.

 

Im weiteren Vorlauf seines Vortrages ging Herr Fuhr auf die Entstehung der Wolfsmanagmentpläne in Brandenburg sowie detailliert auf das Thema Herdenschutz ein.

 

Bei der Entstehung der Wolfsmangementpläne erläuterte er zunächst die Beteiligung aller Verbände und Betroffenen aus Landnutzung und Naturschutz in großen runden Tischen, was für die Jahre 2013 bis 2017 zum ersten Wolfsmangementplan führte, nach sächsischem Vorbild. Er betonte, dass dabei zwischen allen Beteiligten heftig gestritten, debattiert und diskutiert wurde, aber man bei unterschiedlichen Meinungen immer zu Lösungen gekommen ist und der Gesprächsfaden zwischen den unterschiedlichen Interessengruppe nie abgerissen ist. Dieser erste Managementplan hatte im wesentlichen Verfahrensabläufe geregelt und allgemeinverbindliche Regelungen enthalten. Dabei waren aber viele Fragen wie die Rechtssicherheit von Entschädigungen und die Entnahme von Wölfen nicht immer juristisch ausreichend flankiert.

 

Ab 2017 kam es dann in Brandenburg zur Erarbeitung des zweiten Wolfsmanagementplans  auf Grundlage einer Wolfsverordnung. In dieser wurde dann geregelt unter welchen Bedingungen ein Wolf im Schadensfall durch wen zu entnehmen ist, wie Entschädigungen und Präventionen finanziert werden und wer Anspruch hat. Diese Wolfsverordnung wurde im Konsens mit allen wichtigen beteiligten Verbänden erarbeitet im Rahmen der Schutzvorschriften der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes. Unter anderem wurde dabei auch geregelt, dass die Entnahme von Wölfen nicht mehr von Mitarbeitern der jeweiligen unteren Naturschutzbehörden entschieden werden soll, sondern von Mitarbeitern des Landesumweltamtes. Ferner wurde auch festgelegt, dass bei Auftreten von Schäden an Weidetierbeständen, Wölfe weitergeschossen werden können, wenn nach Entnahme von Einzeltieren die lokalen Schäden an Weidetierbeständen nicht zurückgehen.

 

Die in Brandenburg erarbeiteten Grundlagen haben letztlich auch ihren Eingang in die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gefunden, welches vom Bundeskabinett am 22. Mai 2019 beschlossen worden ist. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, einen Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Wolfes und den Interessen der Weidetierhalter zu finden. In diesem Gesetzentwurf wurde der Paragraf 45 a „Umgang mit dem Wolf“ hinzugefügt, der die Bedingungen für die Entnahme von Wölfen regelt, die Weidetiere reißen. Für eine Abschussgenehmigung reicht zukünftig ein „ernster Schaden“, der Schaden muss nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden, auch auf Hobbyschafhalter sollen diese Regelungen angewandt werden. Ferner ist auch hier nun festgelegt - wie in der Brandenburger Wolfsverordnung geregelt - dass weitere Wölfe entnommen werden können, wenn lokale Schäden an Weidetierbeständen nicht zurückgehen.

 

Herr Fuhr führte in diesem Zusammenhang aber auch noch ergänzend aus, dass die Entnahme von Wölfen an Bedingungen geknüpft ist. Eine wesentliche Bedingung bei der Prüfung der Entnahme von Wölfen ist eben, dass der Herdenschutz ordnungsgemäß gewesen sein muss. In Brandenburg hat sich gezeigt, dass bei der Mehrzahl der Schäden an Weidetierbeständen kein ordnungsgemäßer Herdenschutz vorhanden gewesen ist. Maßnahmen zum Herdenschutz können jetzt auch im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen  in Zukunft für Schäfer und Viehalter finanziell stärker gefördert werden. Ferner gibt es auch finanzielle Förderungen für Schäfer in Form der Mutterschafprämie. 

 

Eine rote Linie in diesem gesamten Themenkomplex ist für den ÖJV in Brandenburg aber immer gewesen, den Wolf nicht dem Jagdrecht zu unterstellen, um Probleme mit dem Wolf in Weidegebieten zu regeln, und dabei die Jagd als „Allheilmittel“ zu propagieren.

 

Bei der Diskussion dieser neuen Regelungen zum Abschuss von Wölfen wurde von Anwesenden noch einmal Tierschutz-, ethische und Schonzeitfragen aufgeworfen, da diese nun auch dazu führen können, dass Elterntiere geschossen werden, die Welpen aufziehen.

 

 

Im weiteren Teil des Vortrages zum Thema Herdenschutz wurde auf die Unterschiede beim Herdenschutz zwischen Schafen und Rindern eingegangen, zumal Rinderherden sich bis zu einem gewissen Maße auch natürlich instinktiv gegen Wölfe zur Wehr setzten können. 

 

Intensiv diskutiert wurden hierbei auch Fragen des Kälberschutzes und des Verlustes bei Kälbern bei Mutterkuhherden in Wolfsgebieten, wenn Kälberverluste durch Wölfe auftreten. In Brandenburg wurden im Jahr 2017- das Jahr  mit den höchsten Anzahl an Kälberrissen -  ca. 70 von 90.000 Kälbern gerissen. Hierbei führte Herr Fuhr aus, dass es in Brandenburg einen Arbeitskreis gibt, der versucht, in den verschiedenen Regionen zu analysieren, wie mit Herdenmanagement der Konflikt von Kälberrissen durch Wölfe verhindert werden kann, durch z. B. Synchronisierung der Kalbung, durch Sicherung von Abkalbekoppeln und Herdenschutzhunde bei Kälbern.

 

Aus niedersächsischer Sicht wurde von Zuhören noch einmal darauf hingewiesen, dass die brandenburgischen Erfahrungen  zum Rinderherdenschutz auf die in Niedersachsen oftmals verbreitete schwarzbunte Rasse auf anmoorigen Böden mit Gräben als Weidebegrenzungen nur begrenzt anwendbar sind, da sich die Tiere auf diesen anmoorigen Böden nicht gut verteidigen können und bei der Flucht vor den Wölfen in Gräben gelandet sind, wo diese dann von den Wölfen angegriffen worden sind.

 

Hierzu merkte Herr Fuhr an, dass der Herdenschutz bei Milchkühen in bestimmen Landschaftsformen hier an Grenzbereiche kommen kann.

 

Nach dem Herdenschutz nahm der weitere Verlauf des Vortrages Fragen zur Entwicklung der Schalenwildbestände und der Schalenwildstrecke in Brandenburg  und in Deutschland nach fast 20 Jahren Wolfspräsenz ein.

 

Hierzu gab Herr Fuhr an, dass in Brandenburg im Jagdjahr 2018/2019, natürlich auch unter dem Einfluss der afrikanischen Schweinepest,  rund 90.000 Stück Schwarzwild geschossen worden sind und die Strecken beim Rot-, Reh- und Damwild leicht zurückgegangen sind, wofür in einigen Jägerkreisen das Vorhandensein des Wolfes verantwortlich gemacht wurde.

 

Der Referent merkte hierzu an, dass dies ja nicht weiter schlimm wäre, da die nachweislich hohen Schalenwildbestände in Brandenburg auch nicht  den Zielen des Waldgesetztes und den forstlichen Zielen des Landesbetriebes Forst entsprechen. Es entspricht eben auch der Philosophie des ÖJV, wenn die Wölfe es gemeinsam mit den Jägern erreichen, die Schalenwildbestände spürbar zu senken.

 

Nachfolgend ging der Referent der Frage nach, wie sich die Jagd an sich in den Gebieten verändert, wo der Wolf  länger vorkommt. Es kann schon sein, dass die Häufigkeit, die Sichtbarkeit und der Jagderfolg bei der Einzel- und Ansitzjagden schwieriger wird. Er berichtete auch von Bewegungsjagden in Brandenburg, die abgebrochen wurden, weil Wölfe im Treiben waren. Abschließend merkte Herr Fuhr hierzu an, dass man diese Entwicklungen im Auge behalten müsse, der Wolfe verändere schon etwas, was die Jagd angeht, darüber müsse man sich austauschen, dies genau beobachten und Erfahrungen sammeln.

 

Von einem Teilnehmer im Publikum wurde hierzu noch angemerkt, dass es nach Erfahrungen bei den Bundesforsten in Sachsen, in deren Waldgebieten schon länger Wölfe vorkommen, sich relativ wenig verändert hat und durch Telemetrieuntersuchungen nachgewiesen werden konnte, dass sich Wölfe und Rotwild in einem gewissen Maße miteinander arrangiert haben.

 

Herr Fuhr berichtete hierzu auch noch aus Untersuchungen aus der Glücksburger Heide, bei denen gezeigt werden konnte, dass Wölfe und Rotwild in enger Nachbarschaft die offene Landschaft, z.B. in Maisfeldern, im Vergleich zu geschlossen Waldgebieten stärker nutzen, da sie hier offensichtlich mehr Ruhe haben als in Waldgebieten. 

 

Abschließend stellte Herr Fuhr in seinem Vortrag noch den Arbeitskreis Wolf im ÖJV Brandenburg vor. Dieser Arbeitskreis befindet sich im engen wissenschaftlichen Austausch mit Mitgliedern der Hochschule in Eberswalde sowie dem Institut für Agrarlandforschung in Müncheberg, von denen einige Wissenschaftler regelmäßig dazukommen und konzeptionell mitarbeiten. Herr Fuhr betonte, wie wichtig für den ÖJV in Brandenburg die Öffnung zu den wissenschaftlichen Akteuren war, zumal der ÖJV in Brandenburg nun eine Adresse ist, bei der man sich regelmäßig über den Wolf austauschen kann. Auch die Medien sind auf den ÖJV Brandenburg aufmerksam geworden, weil es eben auch einen Jagdverband gibt, der eine andere Meinung zum Wolf vertritt als der Landesjagdverband.

 

 

Zuletzt stellte Herr Fuhr am Ende seines Vortrages noch die zwei Verbändepapiere „Wolf und Weidewirtschaft“ vor, bei denen der ÖJV mit anderen Verbänden unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Grundverständnis gemeinsame Positionen zum Thema Wolf und Weidewirtschaft formuliert hat. An diesen Papieren haben auch die Vereinigung der  Landesschafzuchtverbände und der Berufsschäferverband mitgewirkt.

 

Als Fazit des Vortrages von Herrn Fuhr bleibt, dass ein gemeinsames weitgehend konfliktfreies  Miteinander von Mensch und Wolf möglich ist, bei konsequentem Umsetzen von Herdenschutzmaßnahmen, die finanziell ausreichend flankiert werden und finanzieller Förderung von Nutztierhalten in Wolfsgebieten sowie, wenn es nicht anders geht, im Einzelfall unter fest definierten Regelungen bei Rechtssicherheit, die Entnahme von Wölfen, die nachweislich Herdenschutzmaßnahmen überwinden.

 

Der ÖJV-NB bedankt sich bei Herrn Fuhr für den spannenden, interessanten Vortrag und hat hierbei viele Anregungen und Hinweise für seine zukünftige Arbeit und Mitwirkung zum Thema „Wolf in Niedersachsen“ bekommen können.