Jagdhunde Gruppen-Unfallversicherung des ÖJV

Der Ökologische Jagdverein Niedersachsen und Bremen e.V. ist zum 28.10.2019 der Jagdhundegruppenunfallversicherung beigetreten, die der Bundes-ÖJV mit der Gothaer Versicherung ausgehandelt hat. Damit haben alle Hundeführer, die Mitglied im ÖJV-NB sind, einen umfassenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag des ÖJV-NB enthalten.

Kurzinformation zur Jagdhunde Gruppen-Unfallversicherung für alle Jagdhunde der beigetretenen ÖJV-Landesvereine

 Seit dem 01.09.2018 besteht für alle Jagdhunde der beigetretenen

Landesvereine eine Gruppen-Unfallversicherung für den Einsatz der Hunde bei Treib-und Gesellschaftsjagden. Der Jahresbeitrag ist durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.

 

1. Was ist versichert?

Versichert sind Unfälle von Jagdhunden auf Treib- und Gesellschaftsjagden

(mind. 4 Personen) in den jeweiligen Bundesländern der Landesverbände und den

angrenzenden Bundesländern

  Es sind alle gesunden, jagdlich eingesetzten Hunde, auch Mischlinge, versichert.

  Es besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum der Anreise, des Jagdbetriebes,

einschließlich der Rückreise in den Heimatzwinger, max. jedoch für 4 Tage.

  Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten

(Kilometergeld bis 0,50 € pro gefahrenen Kilometer gilt nicht als Bezahlung).

 

2. Geleistet wird bei:

  • Tod, Nottötung, infolge eines Unfalls während des Jagdbetriebes, einschließlich Nachsuche nach der Drückjagd
  • Diebstahl und Raub während des Jagdbetriebes
  • Tierarztkosten

3. Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme beträgt im Todesfall:

  • 1.000 € für jeden geprüften Hund (hat mindestens eine über die Anlagenprüfung hinausgehende jagdliche Prüfung bestanden)
  • 750 € für jeden ungeprüften Hund
  •  Tierarztkosten werden ersetzt bis zu 2.000 € mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €

4. Subsidiarität:

Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Versicherte für den eingetretenen Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von einem Dritten beanspruchen kann, der zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere für die Bayrischen Staatsforsten sowie die Regiejagd des Landes und des Bundes.

 

5. Vorgehen im Schadenfall:

Der Hundehalter meldet den Schaden mit der veröffentlichten Schadenmeldung direkt bei der Gothaer.

Bei Fragen im Schadenfall ist die Schadenabteilung der Gothaer (Tel. 0551/701-54267) zuständig.

 

Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, einfache Leistungs-beschreibung dar.Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen für Jäger (A120) und der besonderen Vereinbarung zum Gruppenversicherungsvertrag zur Jagdhunde-Unfallversicherung auf Treib- und Gesellschaftsjagden.

Kurzinfo Jagdhunde Gruppen-Unfallversicherung
Kurzinformation Jagdhundeunfall Gothar 0
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Gruppenversicherungsvertrag für den ÖJV
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Schadenanzeige ÖJVJagdhundeUnfallGothaer
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