Jagdhunde Gruppen-Unfallversicherung des ÖJV
Der Ökologische Jagdverein Niedersachsen und Bremen e.V. ist zum 28.10.2019 der Jagdhundegruppenunfallversicherung beigetreten, die der Bundes-ÖJV ausgehandelt hat. Der Versicherungsschutz wird ab dem 01.09.2024 durch die GVO-Versicherung gewährleistet. Damit haben alle Hundeführer, die Mitglied im ÖJV-NB sind, einen umfassenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag des ÖJV-NB enthalten.
Kurzinformation zur Jagdhunde Gruppen-Unfallversicherung für alle Jagdhunde der beigetretenen ÖJV-Landesvereine
Ab 01.09.2024 besteht für alle Jagdhunde der beigetretenen Landesvereine eine Gruppen-Unfallversicherung für den Einsatz der Hunde bei Treib- und Gesellschaftsjagden bei der GVO-Versicherung. Der Jahresbeitrag ist durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.
1. Was ist versichert?
- Versichert sind Unfälle von jagdlich eingesetzten Hunden auf Treib- und Gesellschaftsjagden innerhalb Deutschlands ab mindestens 3 Personen.
- Versicherungsschutz besteht für die Hunde der Mitglieder der beigetretenen Landesvereine. Es sind alle gesunden, jagdlich eingesetzten Hunde, auch Mischlinge, versichert.
- Es besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum der Anreise, des Jagdbetriebes, einschließlich der Rückreise in den Heimatzwinger ohne zeitliche Begrenzung.
- Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten (Kilometergeld bis 0,50 € pro gefahrenen Kilometer gilt nicht als Bezahlung).
2. Geleistet wird bei:
- Tod, Nottötung, infolge eines Unfalls während des Jagdbetriebes,
- einschließlich Nachsuche nach der Drückjagd
- Diebstahl und Raub während des Jagdbetriebes
- Tierarztkosten
3. Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme beträgt für jeden versicherten Hund (auch Mischlinge)
- im Todesfall: 1.500 €
- Tierarztkosten werden ersetzt bis 3.000 € mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100 €
4. Subsidiarität:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Versicherte für den eingetretenen Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von einem Dritten beanspruchen kann, der zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere für die Staatsforsten sowie die Regiejagd des Landes und des Bundes.
5. Vorgehen im Schadenfall:
Der Hundehalter meldet den Schaden mit der hinterlegten Schadenmeldung direkt bei der GVO Versicherung. Bei Fragen im Schadenfall kann die Schadenabteilung kontaktiert werden.
Diese Kurzinformation stellt nur eine auszugsweise, einfache Leistungsbeschreibung dar.
Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen und der Besonderen Vereinbarung zum Gruppenversicherungsvertrag für die jeweils beigetretenen Landesvereine zur Jagdhunde-Unfallversicherung auf Treib- und Gesellschaftsjagden.