Anmeldung Brauchbarkeitsprüfungen (BP) JJ 25/26
Hinweise zu den Brauchbarkeitsprüfungen des ÖJV-NB
Neue Prüfungsordnung im Jagdjahr 2025/26:
Wir haben unsere Brauchbarkeitsprüfungsordnung überarbeitet. Die Prüfungen finden ab 2025 nach der neuen Prüfungsordnung statt. Bitte lesen Sie vor einer Anmeldung die neue Prüfungsordnung und die Informationen unter Arbeitskreis Hundewesen.
Ablauf der Anmeldung:
Lesen Sie vor der Anmeldung die Prüfungsordnung genau und schätzen Sie für sich ein, ob ihr Hund die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen kann.
Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine E-Mail mit der Rückmeldung darüber, ob Sie einen Prüfungsplatz an Ihrem Wunschtermin bekommen haben, ob wir Ihnen einen Platz an einem anderen Termin anbieten können oder dass alle Prüfungsplätze belegt sind. Wenn wir Ihnen keinen Prüfungsplatz mehr anbieten können, nehmen wir Sie auf Wunsch in eine Warteliste auf.
Mit der Rückmeldung erhalten Sie die Aufforderung zur Überweisung des Nenngelds. Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht zurückerstattet. Wenn das Nenngeld bis zum Stichtag nicht eingegangen ist, wird der Prüfungsplatz weiter vergeben. Das Nenngeld für die Prüfung zur Brauchbarkeit für die Stöberjagd beträgt 100 € Euro für Vereinsmitglieder, 120 Euro für Nichtmitglieder. Das Nenngeld für die Prüfung zur Brauchbarkeit im Schalenwildrevier beträgt 120 € Euro für Vereinsmitglieder, 140 Euro für Nichtmitglieder.
Die Einladung zur Prüfung mit allen weiteren Informationen (Beginn, Treffpunkt etc.) erhalten Sie per E-Mail etwa 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.