Hundewesen im ÖJV-NB

Ansprechpartner für den Arbeitskreis Hundewesen im Ökologischen Jagdverein Niedersachsen-Bremen e.V. :

 

 Frau Simone Bawey

bawey(at)oejv-nb.de

Arbeitskreis Hundewesen im ÖJV-NB Grundsatz:

 

Unser Grundsatz und unsere Motivation

 

Eine tierschutzkonforme Jagdausübung erfordert den Einsatz geeigneter Hunde. Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit eines Hundes wird durch das Bestehen einer Brauchbarkeitsprüfung erbracht.

Bisher war in Niedersachsen nur die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) mit der Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen betraut und es wurden nur Hunde zugelassen, die zu einer vom Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) anerkannten Rasse gehören. Um als anerkannte Rasse zu gelten, muss ein Zuchtverein Mitglied im JGHV sein. Als Richter für die Brauchbarkeitsprüfungen waren nur Verbandsrichter des JGHV zugelassen.

Wir vom Ökologischen Jagdverein Niedersachsen-Bremen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen Verein etc., stattfinden.

 

Der Weg zur Anerkennung unserer Brauchbarkeitsprüfungen

 

Der Arbeitskreis Hundewesen des Ökologischen Jagdvereins Niedersachsen-Bremen e.V. erarbeitete deshalb eine Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO) und legte diese erstmalig im Juli 2019 dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Bitte um Anerkennung vor. Es folgten Monate mit intensivem Austausch und Verhandlungen mit dem ML. In der Zwischenzeit wurde in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover festgestellt, dass die bisherige Praxis der jagdlichen Brauchbarkeitsprüfungen in Niedersachsen nicht aufrechterhalten werden kann, was uns in unserem Vorhaben und Bemühungen zusätzlich bestätigte.

 

Nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen mit dem Ministerium ist unsere Brauchbarkeitsprüfungsordnung jetzt anerkannt und der ÖJV-NB in diesem Bereich der LJN gleichgestellt.

 

Die wesentlichen Vorteile unserer Brauchbarkeitsprüfungsordnung

 

Wir bieten Hundeführern mit allen zur jagdlichen Verwendung geführten Hunden die Möglichkeit zur Teilnahme an unseren Prüfungen.  

Es gibt keine Einschränkungen bei der Zulassung zu den Prüfungsarten aufgrund von sog. Rassegruppenzugehörigkeit. So können Vorstehhunde an der Stöberprüfung teilnehmen und Terrier an der Nachsucheprüfung.

Der ÖJV-NB hat eine eigene Prüferordnung und wird Prüfer ausbilden. Verbandsrichter des JGHV sind aber ebenfalls willkommen.

 

Die weitere Vorgehensweise

 

Wir beginnen jetzt mit den Vorbereitungen für unsere Brauchbarkeitsprüfungen. 

Wer sich als Hundeführer oder Prüfer für die Teilnahme an unseren Brauchbarkeitsprüfungen interessiert, wendet sich bitte per E-Mail an bawey(at)oejv-nb.de

 

 Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO) und die Prüferordnung (PO) finden Sie hier:

BPO ÖJV-NB Endfassung 30.07.20.pdf
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Prüferordnung (PO) ÖJV-NB Fassung_2020_
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